Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Wir bieten Pflegebedürftigen und ihren Pflegenden die notwendige Unterstützung, um eine optimale Versorgung und Entlastung im täglichen Pflegeumfeld zu gewährleisten. Als „aufsuchende Pflegeberater“ kommen wir zu Ihnen nach Hause, sodass alle Beratungstermine in Ihrer gewohnten Umgebung stattfinden können.

Was bedeutet das für Sie?

Pflegeberatung soll Ihnen und Ihren Angehörigen dabei helfen, die Pflege optimal zu organisieren und den Alltag zu erleichtern. Viele Menschen wissen leider oft nicht, welche Ansprüche sie haben – sei es finanzielle Unterstützung, praktische Hilfsmittel oder Entlastungsangebote. Ich nehme mir Zeit, um Ihnen genau das aufzuzeigen und gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.

Für wen ist die Pflegeberatung?

Jeder mit Pflegegrad: Sobald ein Pflegegrad ab 1 anerkannt ist, haben sie Anspruch auf eine kostenlose Beratung, die direkt von der Pflegekasse übernommen wird.

Wichtig für Pflegegeldempfänger: Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld erhalten, sind Sie ab Pflegegrad 2 verpflichtet, regelmäßige Beratungsgespräche wahrzunehmen:

- Pflegegrad 1 ist dabei immer freiwillig
- Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate

Werden diese nicht gemacht, so kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld und stellt es anschließend komplett ein!

Ihre Beratung bei allen Fragen in Sachen "Pflegeberatung"

Ihre Unterstützung im Pflegealltag

Warum Sie Anspruch haben?

Neben der Pflegeberatung gibt es zahlreiche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, die Ihnen und Ihren Angehörigen helfen, die Pflege zu Hause bestmöglich zu gestalten. Ich informiere Sie umfassend und individuell über alle Optionen.

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige

Pflegegeld und Pflegesachleistungen als finanzielle Hilfe

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Dabei kann zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen gewählt werden oder eine Kombination aus beiden genutzt werden, um die notwendige Pflege sicherzustellen. Pflegegeld wird gezahlt, wenn Angehörige oder Privatpersonen die Pflege übernehmen. Pflegesachleistungen ermöglichen die Versorgung durch ambulante Pflegedienste. Wir beraten Sie gerne, welche Variante am besten zu Ihnen passt.

Pflegehilfsmittel für zu Hause als Unterstützung im Alltag

Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erheblich. Sie tragen dazu bei, die Pflege zu Hause sicherer und komfortabler zu gestalten. Zu den Hilfsmitteln zählen Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, aber auch technische Geräte wie Pflegebetten und Rollatoren. Diese unterstützen die Selbstständigkeit und entlasten pflegende Personen. Wir informieren Sie, welche Hilfsmittel für Sie sinnvoll sind und wie Sie diese beantragen können.

Entlastungsbetrag für zusätzliche Unterstützung

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad zur Verfügung. Er kann für zusätzliche Hilfen genutzt werden, etwa für hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Betreuungsangebote oder Alltagsbegleitung. Ziel ist es, pflegende Angehörige spürbar zu entlasten und gleichzeitig die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu steigern. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt über die Pflegekasse. Gerne zeigen wir Ihnen persönlich, wie Sie diesen Betrag sinnvoll und unkompliziert einsetzen können.

Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige leisten Tag für Tag Großartiges. Damit sie sich erholen oder kurzfristige Verpflichtungen wahrnehmen können, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Pro Jahr stehen hierfür bis zu 2418€ zur Verfügung.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege bietet eine vorübergehende Betreuung in einer Pflegeeinrichtung, wenn die Pflege zu Hause aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Überlastung der Pflegeperson. Die Kosten hierfür werden von der Pflegekasse übernommen.

Wohnumfeldverbesserung

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad können je nach Versorgungsform Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten. Pflegegeld wird gezahlt, wenn Angehörige oder andere Privatpersonen die Pflege übernehmen. Pflegesachleistungen ermöglichen den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes. Auch eine Kombination beider Leistungen ist möglich (Kombinationsleistung). Wir beraten Sie gerne, welche Option für Ihre Situation am besten geeignet ist.

Häufig gestellte Fragen​

Hier habe ich für Sie einige wichtige Fragen zusammengestellt
Was ist Pflegeberatung?
Pflegeberatung ist eine professionelle Dienstleistung, die darauf abzielt, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei der Organisation und Optimierung der Pflegesituation zu helfen. Sie umfasst die Beratung zu Pflegemöglichkeiten, Finanzierungsfragen und rechtlichen Aspekten.
Pflegeberatungen nach §37.3 SGB XI sind verpflichtend für alle, die Pflegegrad 2 oder höher haben und ausschließlich Pflegegeld beziehen – sie müssen regelmäßig nachgewiesen werden. Personen mit Pflegegrad 1 können die Beratung freiwillig nutzen, um sich Unterstützung und Tipps zu holen.

Eine Pflegeberatung kann verschiedene Themen abdecken, darunter:

– Auswahl der richtigen Pflegeeinrichtung oder des passenden Pflegedienstes
– Informationen über Pflegegrade und deren Beantragung
– Beratung zu finanziellen
Unterstützungsmöglichkeiten und Leistungen der Pflegeversicherung
– Unterstützung bei der Koordination und Planung der Pflege zu Hause

Eine Pflegeberatung beginnt typischerweise mit einem persönlichen Termin, in dem der Bedarf und die spezifischen Anforderungen des Pflegebedürftigen und der Familie erfasst werden. Anschließend werden individuell angepasste Lösungen und Empfehlungen ausgearbeitet.
Die Pflegeberatung wird ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse übernommen. Vereinbaren Sie mit mir einen Termin und ich berate Sie gerne ausführlich dazu.

Wir beraten Sie gerne!

Wünschen Sie weitere Informationen über meine Dienstleistungen oder haben Sie Fragen zu Ihren Ansprüchen? Nutzen Sie die Chance für ein kostenloses Erstgespräch, bei dem wir gemeinsam Ihr Anliegen besprechen können.